Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23.10.2024
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Zeltstadt im Norden.
Damit ein gutes Miteinander und ein möglichst reibungsloser Aufenthalt gelingen kann, gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1. Zutritt zum Veranstaltungsgelände für Teilnehmer
Der Zutritt zum Gelände der Zeltstadt im Norden ist nur nach Registrierung in der Anmeldung möglich. Jeder Teilnehmer erhält ein Armband, welches als Zugangsberechtigung gilt und von der Security kontrolliert wird. Das Armband ist nicht übertragbar.
2. An- und Abreise
Die Anreise für Teilnehmer ist am ersten Zeltstadttag ab 09.00 Uhr möglich und beginnt immer mit der Registrierung in der Anmeldung.
Die Abreise der Teilnehmer beginnt am letzten Zeltstadttag nach Veranstaltungsende bzw. nach Abschluss des Abbaus des Großzeltes. Sollte es im Einzelfall nötig sein, die Zeltstadt vorzeitig zu verlassen, ist die Anmeldung zu informieren.
Für Mitarbeiter gelten Sonderregelungen.
3. Tagesgäste
Der Einlass von Tagesgästen erfolgt vor der ersten Veranstaltung ab 9.30 Uhr.
Jeder Tagesgast muss in der Anmeldung aus ordnungsrechtlicher Sicht täglich registriert werden und erhält dort ein Namensschild mit der Aufschrift „Tagesgast“, versehen mit einem farbigen Punkt für den jeweiligen Veranstaltungstag.
Dieses Namensschild berechtigt zur Teilnahme an allen Veranstaltungen der Zeltstadt und ist gültig bis spätestens 24.00 Uhr des jeweiligen Tages. Es beinhaltet jedoch nicht die Berechtigung des Zutritts zu den einzelnen Zeltdörfen. Diese sind den Teilnehmern vorbehalten, es sei denn, dass ein Teilnehmer eine Einladung in ein Zeltdorf ausspricht.
4. Unbegleitete Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten) oder einer erziehungsbeauftragten Person an der Zeltstadt teilnehmen. Außerhalb der Veranstaltungszeiten der Kinder und Jugendlichen liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Darüber hinaus ist es Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Zeltstadtgelände generell nicht erlaubt, Alkohol oder Drogen zu konsumieren und oder zu rauchen.
5. Anmeldung zur Zeltstadt im Norden
Die Anmeldung zur Zeltstadt erfolgt ausschließlich online über das auf https://zeltstadt-Norden.de verlinkte Anmeldesystem. Abgeschlossen ist die Anmeldung, sobald vom Veranstalter die Rechnung erstellt und diese von dem Anmeldenden vollständig bezahlt wurde.
Die Zeltstadt im Norden behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen und von diesem Vertrag zurückzutreten bei Gefährdung, Beeinträchtigung oder Verhinderung der Veranstaltung infolge höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und Seuchen oder bei behördlicher Anordnung der Schließung oder Betriebsunterbrechung.
Im Falle der Abmeldung durch einen Teilnehmer bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den vereinbarten Gesamtpreis bestehen. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.
Eine Anmeldung für die Zeltstadt im Norden ist nur möglich für den gesamten Zeitraum der Zeltstadt. Tageweises Anreisen/ Übernachten muss individuell mit dem Anmeldebüro vor Ort bzw. telefonisch geklärt werden. Dieses kann erst nach dem Anmeldeschluss erfolgen, um die restlichen Platzkapazitäten zu prüfen. Die eigentliche Anmeldung/ Registrierung kann dann erst vor Ort erfolgen.
Tagesgäste erhalten gesondert Namensschilder und können sich nur vor Ort anmelden.
Stornogebühren
Ab 6 Wochen vor Beginn: 35% des Rechnungsbetrages
Ab 4 Wochen vor Beginn: 50% des Rechnungsbetrages
Ab 2 Wochen vor Beginn: 65% des Rechnungsbetrages
Danach erfolgt keine Rückerstattung des Rechnungsbetrages.
6. Namensschilder und Eintrittsbändchen während der Zeltstadtteilnahme
Alle Teilnehmer erhalten bei der Anmeldung ein Eintrittsbändchen, Referenten ein Namensschild, welches jederzeit gut sichtbar zu tragen ist. Den Verlust bitte umgehend bei der Anmeldung melden.
Security-Personal ist berechtigt und verpflichtet, die Zeltstadtgäste zu kontrollieren. Sie haben von der Zeltstadtleitung das Mandat, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen.
7. Recht des Veranstalters die Zeltstadtveranstaltung abzubrechen
Die Zeltstadt im Norden ist ein Projekt vom Netzwerk Bethanien e.V. in Kooperation mit der KG Slate. Der Träger behält sich das Recht vor, die bereits laufende Veranstaltung abzusagen und von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn Personen an Leib und Leben gefährdet oder beeinträchtig werden infolge höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Brand, Krankheitsausbrüche sowie behördlichen Anordnungen. Aus diesem Grund wird jedem Zeltstadtteilnehmer angeraten, ggf. eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen, da der Zeltstadtveranstalter die Zeltstadtgebühr nicht zurückerstatten kann.
Wir bitten, dass bei vorzeitiger Abreise, die Teilnehmer sich bei der Anmeldung abmelden.
8. Unterbringung und Versorgung der Zeltstadt- Teilnehmer
Die Zeltstadt im Norden ist eine reine Selbstversorger- Zeltstadt, das bedeutet, dass jeder Teilnehmer sich selbst versorgt und ebenfalls seine eigene Campingausrüstung mitbringt. Die Teilnehmenden sind in Dörfern untergebracht, die von Dorfeltern betreut werden. Die Dorfeltern sind somit die Ansprechpartner für Menschen, die auf dem Campinggelände übernachten.
9. Angebote der Seelsorge und Gebet
Auf der Zeltstadt im Norden gibt es Angebote zur Segnung, zu seelsorgerlichen Gesprächen und zum Gebet, durch ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter. Für diese Angebote übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sondern jeder Ratsuchende wird ausdrücklich aufgefordert, das Gesagte zu prüfen. Dieses Seelsorgeangebot ersetzt keinen Arztbesuch oder professionelle Therapie!
Alle Angebote der Zeltstadt sowie Gebetsangebote sind freiwillige Angebote für Menschen, die eigenverantwortlich handeln.
Als Veranstalter der Zeltstadt im Norden, Netzwerk Bethanien e.V. und Leitungsteam, wird die Absetzung von Medikamenten oder der Abbruch therapeutischer oder ärztlicher Maßnahmen ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten zu keiner Zeit befürwortet oder unterstützt.
10. Einkaufen
In der Nähe von Slate/ Parchim gibt es diverse Einkaufsmöglichkeiten. Es kann bei Bedarf auch ein Mittagessen während der ONLINE- Anmeldung bestellt werden. Falls darüber Bedarf besteht, kann direkt bei der Anmeldung nachgefragt werden..
11. Erste Hilfe
Bei Notfällen bitte 112 anrufen, zur Selbsthilfe befinden sich Erste- Hilfe Kästen in den Dorfmitten und in der Anmeldung. Das nächstgelegene Krankenhaus befindet sich in der John- Brinkmann Straße 8-10 in 19370 Parchim.
12. Fundsachen
Können in der Anmeldung abgegeben werden. Sie müssen bis zum Ende der Veranstaltung abgeholt werden, danach werden sie entsorgt.
13. Feuerstellen/ Brandschutz
Feuerstellen sind vom Veranstalter festgelegt und nur diese dürfen benutzt werden. Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein bzw. verlassen werden. Kein Feuer bei starkem Wind bzw. großer Trockenheit. Feuerholz bitte eigenständig besorgen. Müll- oder Abfallverbrennung sind streng verboten.
Die Feuerstelle ist nach der Nutzung so zu verlassen, dass keine Gefahr mehr davon ausgeht (Glut löschen). Mind. zwei Eimer mit Löschwasser müssen immer vorgehalten werden. Reste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Holzkohlegrills müssen mindestens eine Entfernung von 3 m zu Zelten und anderen Einrichtungen haben, sofern durch örtliche Bedingungen oder herrschende Windverhältnisse keine größeren Abstände erforderlich sein sollten.
14. Hunde
Hunde sind auf dem Zeltstadtgelände erlaubt. Es besteht jedoch durchgängig Leinenpflicht. Die Ausscheidungen des Hundes sind durch den Hundehalter zu entsorgen. Hundehalter sind zur besonderen Verantwortung und Achtsamkeit mit ihrem Hund gegenüber den anderen Teilnehmern verpflichtet. Es muss ein Impfnachweis und ein Nachweis über eine Hunde- Haftpflichtversicherung bereits bei der Anmeldung vorgelegt werden.
15. Haftung des Veranstalters
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Wir empfehlen, dass jeder Teilnehmer der Zeltstadt eine private Haftpflichtversicherung abschließt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung- wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung- wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters- mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und- beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
16. Haftung des Zeltstadtteilnehmers
Der Teilnehmer der Zeltstadt im Norden haftet für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seinerseits verursacht werden. Generell dürfen Wandverkleidungen, Zelte, Fenster und Türen nicht beklebt werden. Sachbeschädigungen und Verluste, die dem Veranstalter durch den Teilnehmer zugefügt werden, sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden sowie die Kosten für die Wiederherstellung zu erstatten.
17. Hausrecht/ Security
Zur Gewährleistung einer störungsfreien und geordneten Zeltstadt setzt der Veranstalter Netzwerk Bethanien e. V. und der Trägerkreis Ordner und Security- Personal ein. Dieses Personal hat das Hausrecht. Den Anweisungen des Security- Personals ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Störungsgrundes den Besucher von der gesamten Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert der Teilnehmer das Recht auf Zugang zur Veranstaltung und zum gesamten Gelände, sowie den Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren.
18. Park- und Campingordnung/ Dorfeltern-Funktion
Das Campen ist nur auf den von den Dorfeltern zugewiesenen Campingflächen für angemeldete Personen gestattet. Jeder Gast, der spontan übernachten möchte, muss sich vorher bei der Anmeldung registriert haben. Die Rettungswege müssen freigehalten werden. Den Anweisungen der Dorfeltern ist Folge zu leisten.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowie Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung (STVO). Es gilt SCHRITTGESCHWINDIGKEIT auf den Zufahrten zum Campingbereich und zum Veranstaltungsgelände sowie auf dem gesamten Gelände. Autos sind auf den gekennzeichneten Parkflächen abzustellen. Eine Ausnahme besteht, wenn im Auto übernachtet werden muss.
Die Nutzung der Park- und Campingfläche erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht auch keine Überwachungspflicht des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind. Der Fahrzeughalter haftet für evtl. Schäden z. B. durch auslaufendes ÖL oder ähnliches.
19. Laden von E-Autos, Scootern usw.
Das Laden von E-Autos, Elektroscootern usw. ist auf dem gesamten Gelände verboten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor. Eine pauschale Erstattung der genutzten Energie kann durch den Veranstalter verlangt werden.
20. Film-, Bild- und Tonaufnahmen
Während der Zeltstadt werden Bild- und Filmaufnahmen von dazu autorisierten Personen im Auftrag des Veranstalters gemacht. Mit der Zustimmung zu diesen AGB wird die unwiderrufliche Einwilligung erteilt, dass diese Bild- und Filmaufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vom Netzwerk Bethanien e. V. und der Zeltstadt im Norden unentgeltlich verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt.
Film-, Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer sind auf dem gesamten Gelände ausschließlich zur privaten Verwendung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlaubt. In den Veranstaltungsräumen und -zelten sind Aufnahmen während der Veranstaltung zum Schutz der Privatsphäre generell nicht erlaubt.
Wer Film-, Foto- oder Tonaufnahmen für öffentliche Medien (Radio, TV, Soziale Medien) oder für andere professionelle Zwecke erstellt, wer diese öffentlich verbreitet, verkauft oder publiziert, verstößt gegen unsere geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss sowohl vor Ort als auch im Nachhinein mit Konsequenzen rechnen. Der Veranstalter behält sich bei Verstößen rechtliche Schritte vor.
21. Nachtruhe
In der Zeit von 23 Uhr bis 7.00 Uhr ist die Nachtruhe strikt einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit Verwarnung oder im Widerholungsfall mit der Aufforderung zum Verlassen der Zeltstadt im Norden geahndet werden.
22. Rauchen
Auf dem gesamten Gelände der Zeltstadt im Norden ist das Rauchen und Kiffen verboten. Raucherinseln sind gekennzeichnet.
23. Müll
Sollte möglichst vermieden werden. Sofern jedoch Müll anfällt, ist dieser zu trennen und in die bereit gestellten Behältnisse zu verbringen. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung sind zu beachten.
24. Zeltaufbau
Der Aufbau von Zelten kann erst nach Zuweisung des konkreten Platzes durch die Dorfeltern erfolgen. Zeltschnüre und Abspannungen dürfen die Markierungen nicht überspannen. Gekennzeichnete Wege sind frei zu halten.
25. Wohnmobile und Wohnwagen
Die Zuweisung der Standorte für Wohnmobile und Wohnwagen sowie deren Ausrichtung erfolgt durch die Dorfeltern. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Strom wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Ein Beladen von E-Autos, Wohnmobilen usw. ist jedoch verboten.
Die Entleerung von Chemietoiletten hat ausschließlich an dem vom Veranstalter bereitgestellten und markierten zentralen Ort zu erfolgen.
Zuwiderhandlungen werden geahndet.
26. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser AGBs im Übrigen unberührt.
27. Datenschutz (DSGVO)
Die Zeltstadt im Norden setzt sich für die Sicherheit Ihrer Daten ein. Um unbefugten Zugang, unbefugte Verwendung, Änderung, Zerstörung oder Offenlegung zu verhindern, wurden angemessene physische, elektronische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um Ihre personenbezogenen Daten vor einer unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung durch DRITTE zu schützen und zu sichern. Dennoch kann nicht garantiert werden, dass Ihre Informationen bzw. Daten gegen jegliche widerrechtliche Handlungen DRITTER sicher sind. In Bezug auf alle Daten, die die Beziehung mit Ihnen als Teilnehmer- der Zeltstadt im Norden betreffen, gelten die Datenschutzbestimmungen, die beim Netzwerk Bethanien hinterlegt sind. Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, Auskunfts-oder Änderungswünschen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Veranstalter/ Impressum:
Träger Netzwerk Bethanien e. V.
Winterthurstraße 7, 13407 Berlin
Zeltstadt- Gesamtleitung
Dr. Paul Nogossek
Email: zeltstadt.im.norden@gmail.com